Der Bundesrat hat am 25. November 2020 die revidierte CO2-Verordnung per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Damit werden zentrale Instrumente des Klimaschutzes bis Ende 2021 verlängert und eine Regulierungslücke bis zum Inkrafttreten des totalrevidierten CO2-Gesetzes verhindert.
2020 November
Die Hauptergebnisse der Energieperspektiven 2050+ liegen auf dem Tisch. Sie zeigen, dass die Schweiz ihre Energieversorgung bis 2050 klimaneutral umbauen und gleichzeitig die Energieversorgungssicherheit gewährleisten kann.
Die kurzfristigen Richtwerte bis 2020 zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Verbesserung der Energieeffizienz in der Schweiz sind in Griffweite oder bereits erreicht. Das zeigt der heute publizierte dritte Monitoringbericht des Bundesamts für Energie (BFE).
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. November 2020 punktuelle Änderungen von Verordnungen im Energiebereich beschlossen. Es handelt sich um Änderungen der Energieförderungsverordnung, der Energieverordnung, der Energieeffizienzverordnung, der Geoinformationsverordnung und der Stromversorgungsverordnung.
Eine interessante Studie über den Klimawandel wurde durch das BAFU und MeteoSchweiz gemeinsam unter dem Dach des National Centre for Climate Services erarbeitet. Mit aktuellen Daten beschreibt der Bericht Ursachen, Klimaänderung, Auswirkungen und Massnahmen und erläutert deren Zusammenhänge.
In einer Medienmitteilung informiert der Bundesrat über seine Sitzung vom 11. November 2020. Der Bundesrat führt die Revision des Energiegesetzes (EnG) und des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) in einem Mantelerlass zusammen.
Lesen Sie den interessanten Gastbeitrag von Barbara Egger-Jenzer in der NZZ am Sonntag. Sie erklärt, dass rund 60 Prozent des Schweizer Stroms aus den 600 Wasserkraftwerken stammen. Mit Stauseen in den Bergen lässt sich die Versorgungssicherheit in den kalten Monaten steigern.