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Vernehmlassung zur Revision der CO2-Verordnung

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 4. Mai 2020 die Vernehmlassung zur Teilrevision der CO2-Verordnung eröffnet. Diese Anpassung ist notwendig, damit zentrale Instrumente des Klimaschutzes bis Ende 2021 verlängert werden können. Die Schweiz soll ihren Klimazielen ohne Unterbruch nachkommen und ihre Treibhausgasemissionen im Jahr 2021 um weitere 1,5 Prozent gegenüber 1990 senken. Da die Totalrevision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2020 im Parlament noch nicht fertig beraten ist, sollen zentrale, aber zeitlich bis Ende 2020 befristete Instrumente des Klimaschutzes in einer Teilrevision des CO2-Gesetzes bis Ende 2021 verlängert werden.

Die IGEB begrüsst die vorgesehenen Anpassungen der CO2-Verordnung. Insbesondere die einfache Methodik zur Verlängerung der bestehenden Zielvereinbarungen wird aus der Sicht der IGEB-Mitglieder positiv bewertet. Die IGEB hat zu den einzelnen Artikeln Stellung genommen. Die Vernehmlassung kann mit nachfolgendem Link heruntergeladen werden.

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