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Gletscher-Initiative: Vernehmlassung zum Gegenvorschlag

Die Vernehmlassungsfrist des Bundesrats zum direkten Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative dauerte bis anfangs Dezember 2020. Die IGEB begrüsst es, dass der Bundesrat die Gletscher-Initiative zur Ablehnung empfiehlt und ihr einen direkten Gegenentwurf gegenüberstellt. Zwar anerkennt die Initiative die ausserordentlichen Herausforderungen der schwer zu dekarbonisierenden Industrien wie der Zementindustrie, trotzdem ist die Umsetzung gesamtwirtschaftlich zu radikal ausgestaltet. Der Gegenvorschlag nimmt dies auf und geht in die richtige Richtung – dennoch erscheinen uns gewisse Anpassungen zwingend.

Zum einen ist es für schwer zu dekarbonisierende Industrien zentral, dass die technisch verfügbaren Möglichkeiten der Treibhausgassenken nicht unnötig eingeschränkt werden. Für diese Industrien sind solche Senken die einzige Möglichkeit, das Netto-Null-Ziel zu erreichen. Die Herstellung von Zement ist inhärent mit der Freisetzung von Kohlendioxid aus dem Rohmaterial verbunden. Solche «geogene» CO2-Emissionen lassen sich mit keiner technischen Massnahme vermeiden. Mit der Einschränkung auf rein inländische Senken, wie es die Initianten fordern, würde man von Anfang an die Möglichkeiten von wichtigen Emissionseinsparoptionen im Keime ersticken und schwer zu dekarbonisierende Industrien in der Schweiz stark benachteiligen. Um auch die Nutzung von ausländischen Senken bereits auf Verfassungsstufe festzulegen, regen wir eine Anpassung dieses Artikels an.

Zum anderen muss der Gesetzgeber sicherstellen, dass die Rahmenbedingungen für den Einsatz solcher Technologien adäquat sind. Dies bedeutet nicht nur eine gezielte Förderung im Bereich Forschung und Entwicklung ohne technologische Einschränkungen – ein allfälliger Klimafonds im CO2-Gesetz wäre genau für solche Vorhaben vorzusehen. Auch die Definition von Zwischenzielen scheint nicht zwecksmässig zu sein. Planen doch die energieintensiven Unternehmen für ihre Investitionen in Zeithorizonten von mehreren Jahrzehnten. CO2-Reduktionen sind also nicht linear zu erreichen, sondern in grossem Umfang nach einer solchen Grossinvestition.

Ganz generell ist es zentral, dass in der Schweiz politische und rechtliche Rahmenbedingungen vorliegen, welche für Unternehmen die wichtige Investitions- und Planungssicherheit schaffen. Unternehmen, welche in solch effiziente Massnahmen wie der CO2-Reduktion investieren, dürfen dadurch im internationalen Vergleich keine Nachteile erfahren.

Die Vernehmlassung, welche die IGEB eingereicht hat, kann mit nachfolgendem Link heruntergeladen werden.

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