Scroll Top

Bedingung zur Ausschreibung 2022

Das BFE führt für die Bedingungen zur Ausschreibung 2022 eine öffentliche Konsultation durch. Die IGEB begrüsst die vorgeschlagenen Bedingungen vollumfänglich, da diese Änderungen für die Wirtschaft eine Erleichterung darstellen und sinnvoll sind. So begrüsst die IGEB, dass es für die Projekteingabe 2022 keine fixen Eingabetermine mehr gibt. Ebenfalls als positiv ist zu erwähnen, dass die Abläufe bei der Projektförderung auf ein kontinuierliches Eingabe- und Zuschlagsentscheid-Verfahren umgestellt wird. Dadurch wird sich die Wartezeit zwischen Antragstellung und Zuschlagsentscheid verkürzen.

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.

Datenschutzerklärung
Privacy Preferences
When you visit our website, it may store information through your browser from specific services, usually in form of cookies. Here you can change your privacy preferences. Please note that blocking some types of cookies may impact your experience on our website and the services we offer.