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Stellungnahme zu den Verordnungsänderungen des BFE

Die IGEB reichte zur Vernehmlassung betreffend den Verordnungsänderungen im Bereich des BFE ihre Stellungnahme ein. Die IGEB stimmt, ausser beim Artikel 39. Abs. 1, den vorgeschlagenen Änderungen zu.

Die Mitglieder der IGEB lehnen die vorgeschlagene Änderung sowie die entsprechenden Erläuterungen aus nachfolgenden Gründen ab. Die Verordnungsänderung in Art. 39 definiert nicht klar, wie die Wirtschaftlichkeit zukünftig zu beurteilen wäre, der Begriff “über die Nutzungsdauer” lässt aber mit Sicherheit auf eine deutliche und für den Abschluss einer Zielvereinbarung inakzeptable Verschärfung schliessen. Es müssten viel mehr und eben unwirtschaftlichere Massnahmen als heute in die Ziele aufgenommen werden. Mit einer solchen Regelung könnten keine RNZ-Zielvereinbarungen mehr abgeschlossen werden. Die bisherige Handhabung zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit muss unbedingt beibehalten werden. Die Nutzungsdauer von Massnahmen ist oft nicht im Vornerein bekannt. Die vorgeschlagene Änderung beruht auf einem Fehlschluss, weil davon ausgegangen wird, dass die Nutzungsdauer immer länger als die Abschreibdauer ist. Mit der vorgeschlagenen Änderung wird es für Unternehmen mit Zielvereinbarungen schwieriger, überhaupt Massnahmen umzusetzen.

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